Therapiekosten

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Sie bei einer AOK, Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines Psychotherapeuten.

Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind  keine  Formalitäten verbunden. Bringen Sie bitte lediglich zu jedem neuen Quartal ihre Krankenversichertenkarte mit.
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse im vollen Umfang übernommen.

Die ersten ,,probatorischen“, d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden ebenfalls von der Kasse ohne vorherigen Antrag übernommen, auch wenn es anschließend nicht zu einer Therapie kommen sollte. In den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum (zwischen 6 Monaten und 1-2 Jahren) hinweg wöchentlich bis 14-tägig eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt. Es ist möglich,  in Krisensituationen mehr als eine Therapiesitzung pro Woche zu bekommen. Dies wird im Bedarfsfall mit dem Therapeuten gemeinsam abgesprochen.

Je nach persönlicher Problemlage wird dann eine Kurz- (25 Stunden) bzw. Langzeittherapie (50 bis 80, im Ausnahmefall bis maximal 100 Stunden) beantragt.


Die neue Psychotherapierichtlinie der kassenärztlichen Bundesvereinigung sieht ab dem 01.04.2017 folgende neue psychotherapeutische Leistungen vor:

  •  psychotherapeutische Sprechstunde: Für die erste diagnostische Abklärung und Beratung wird als niederschwelliger Zugang ein Kontingent von bis zu sechs Gesprächen á 25 Minuten (insgesamt bis zu 150 Minuten) angeboten. Für diese Gespräche ist in meiner Praxis immer eine vorherige telefonische Anmeldung und Terminabsprache erforderlich. Ab April 2017 ist der vorgeschaltete Eingangskontakt in der psychotherapeutischen Sprechstunde für die Patienten Pflicht. Sie stellt gemäß neuer Richtlinie die Zugangsvoraussetzung zur weiteren ambulanten psychotherapeutischen Behandlung dar. Bei Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation in Behandlung waren, können aber auch künftig probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung ohne Sprechstunde beginnen. Dies gilt auch, wenn ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie erfolgt. Ein nochmaliges Erstgespräch ist dann nicht erforderlich.
  • Akutbehandlung: Sie dient der schnellen psychotherapeutischen Interventionen bei akuten Krisen und der Vorbereitung auf eine spätere längerfristige Psychotherapie. Es können bis zu 24 Therapieeinheiten á 25 Minuten, insgesamt bis zu 600 Minuten in Anspruch genommen werden. Mit einer sich gegebenenfalls anschließenden Kurz- oder Langzeitpsychotherapie werden diese Behandlungsstunden später verrechnet.
  • Rezidivprophylaxe: Um Rückfälle nach erfolgter psychotherapeutischer Behandlung zu vermeiden, können aus dem bewilligten Stundenkontingent der Langzeittherapie bis zu zwei Jahre nach Therapieende die restlichen Sitzungen in Anspruch genommen werden. Das Therapieende wird vorab vom Therapeuten bei der Krankenkasse angezeigt.

Versicherte in der Beihilfe und/ oder der privaten Krankenversicherung und Selbstzahler

Die Vergütungsbedingungen sind im Vergleich zwischen den verschiedenen privaten Kostenträgern sehr unterschiedlich und hängen von den individuell vertraglich vereinbarten Tarifen ab.
Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie durch Ihre private Krankenkasse erstattet wird. Informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten durchzuführen. Gegebenenfalls fordern Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung an, nachdem Sie dies mit dem Psychotherapeuten besprochen haben.

Beihilfeberechtigte müssen Kontakt mit der Beihilfestelle aufnehmen und Unterlagen für eine Psychotherapie anfordern.

Für einen weiteren Ablauf gilt das gleiche Verfahren wie für gesetzlich Versicherte (Probatorische Sitzungen und Antragstellung mittels Berichts an den Gutachter).

Dr. med. Birgit Koerdt-Brüning . Ärztliche Psychotherapeutin
Elsener Str. 92 - 94 . 33102 Paderborn . Telefon (05251) 8 79 72 79